
Daniel Flegler
Rechtsanwalt & NotarFür eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgesehen. So sind Notare beispielsweise zuständig für die Beurkundung von
- Grundstückskauf- oder Überlassungsverträgen
- Grundschuldbestellungen
- Eheverträgen
- Erbverträgen und Testamenten
- Gesellschaftsverträgen
Wenden Sie sich betreffend Anfragen und Terminen bitte an meine Mitarbeiter oder direkt an mich persönlich unter